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SCHIEDSVERFAHREN

Schiedsverfahren sind als Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) zu werten; hierzu gehören auch die Mediation, die Schlichtung, die Adjudikation u. a. Maßnahmen zur gütlichen Regelung eines Streitfalles. Diese, insbesondere die Schiedsverfahren, gewinnen aus gutem Grund im nationalen und internationalen Baurecht und Anlagenbau weiterhin an Bedeutung, denn viele Vorteile sprechen für diese Verfahrensweise.

In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten können die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein privates Schiedsgericht mit von den Parteien bestellten Schiedsrichtern anstelle eines staatlichen Gerichts entscheidet. Als Rechtsgrundlagen gelten hier die §§ 1025 - 1066 ZPO, soweit die Parteien keine andere Verfahrensordnung vereinbaren, wie z.B. ICC, SCC, UNCITRAL, DIS, SGOBau oder individuell ausgehandelte Schiedsabsprachen (ad hoc).

Der Erfolg solcher Verfahren hängt in besonderem Maße von der Fachkompetenz der handelnden Personen ab. Es versteht sich von selbst, dass die Handelnden unparteiisch und unvoreingenommen sein müssen, außerdem sollten sie bereits Erfahrungen mit den einschlägigen Schiedsordnungen und Verfahren haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, bei der Auswahl der Handelnden sehr sorgfältig vorzugehen, dabei ist die Vorlage von Lebensläufen durchaus üblich. Bei Meinungsverschiedenheiten im Bereich des internationalen Baurechts und im Anlagenbau sollten diese Personen auch diesbezüglich über ein fundiertes Fachwissen verfügen.

In unserer Funktion agieren wir als Schiedsrichter, ebenso als Parteivertreter. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!

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