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INTERNATIONALES BAURECHT

Wer internationale Bauvorhaben ausführt muss neben den Normen mit einem internationalen Hintergrund vor allem auch die unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen, die unterschiedlichen Mentalitäten, die unterschiedlichen Rechtsordnungen, die unterschiedlichen Normen, Sitten und Gebräuche und schließlich die unterschiedlichen Sprachen beachten, zumal die Baubeteiligten meist aus zahlreichen Ländern kommen, so dass der Rechtsberater über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen sollte. Nur so lassen sich die im Auslandsbau vorkommenden besonderen Risiken und Probleme einschätzen und lösen.

Die bekanntesten internationalen Vertragsmuster werden von der FIDIC , der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils, also dem Internationalen Dachverband der beratenden Ingenieure mit Sitz in der Schweiz herausgegeben. Diese Musterverträge enthalten ausführliche Regelungen über die Behandlung von Nachträgen, Ausschlussfristen, Zahlungsbedingungen, Force Majeure, Gesetzesänderungen, Streitbeilegung u. v. m.. Letztere besteht bspw. aus einer Adjudikation vor einem Adjudication Dispute Board (ADB) und einem Schiedsverfahren nach den Regeln der ICC, also der internationalen Industrie und Handelskammer in Paris.

Da jedes Vertragsmuster für viele Baumaßnahmen sowie auf kontinentale und angelsächsische Rechtsordnungen passen muss, ist eine abgestimmte Anpassung auf das jeweilige Bauvorhaben und die darauf anwendbare Rechtsordnung empfehlenswert.

Gleiches gilt für sonstige international übliche Muster-Verträge, wie z.B. dem nec, der es erlaubt, mittels eines raffinierten Baukastensystems den passenden Vertrag zusammenzusetzen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!

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