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BAURECHT

Im privaten Baurecht ist der Bauvertrag die wichtigste Grundlage für die Realisierung eines Bauvorhabens oder eines Umbaus. Dem Bauvertrag liegt entweder das Werkvertragsrecht des BGB oder die Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB/B. zu Grunde. Im internationalen Baurecht haben sich als Vertragsmuster die FIDIC und nec Vertragsbedingungen durchgesetzt, die den Besonderheiten des Auslandsbaus besser Rechnung tragen. Ziel des Auftraggebers ist es in allen Fällen, den Bauvertrag kosten- und terminsicher zu gestalten. Wirtschaftlich äußerst bedeutsam und deshalb nicht zu vernachlässigen sind die  Sicherheiten im Bauvertrag, also die Sicherheitsleistung, Bankbürgschaft, Bankgarantie und Patronatserklärung. Deshalb sollte der Bauvertrag äußerst sorgfältig abgefasst und auch mit den Verträgen der anderen Baubeteiligten, z.B. Nachunternehmer, Architekten, Projektsteuerer passend abgestimmt sein.

Um den speziellen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, kommt der Bauvertrag in vielen Sonderformen vor. Bei dem GMP-Vertrag enthält das Vertragswerk einen garantierten Maximalpreis. Der Generalunternehmer übernimmt in der Regel die schlüsselfertige Fertigstellung des Gesamtprojekts; gleiches gilt für den Generalübernehmer, der allerdings die Bauarbeiten nicht selbst ausführt, sondern an diverse Subunternehmer weitergibt und diese koordiniert und überwacht.

Aufgrund der allseits angespannten Haushaltslage werden Projekte der öffentlichen Hand zunehmend in Form einer Öffentlich Privaten Partnerschaft, ÖPP ausgeführt.  Diese Partnerschaft wird auch als Private Public Partnership, PPP bezeichnet.

Zum privaten Baurecht zählt schließlich auch das Architektenrecht sowie das Projektsteuerungsrecht. Beides findet seine Rechtsgrundlage in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!

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