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BAUBEGLEITUNG

Baubegleitung oder baubegleitende Rechtsberatung, die das Nachtragsmanagement einschließt, beinhaltet, dass die rechtliche Beratung einer Partei während der gesamten Baumaßnahme stattfindet. Die professionell arbeitenden Bauherren, Generalunternehmer, Einzelunternehmer, aber auch Architekten und Ingenieure sowie Nachunternehmer haben diesbezüglich ihre Vorteile klar erkannt. Deshalb ist dieses Verfahren weit verbreitet.

Die baubegleitende Rechtsberatung beginnt mit der Entscheidung über die Vertragskonzeption (z. B. Generalübernehmer, Generalunternehmer oder Einzelvergabe) und umfasst die gesamte Vertragsgestaltung, das heißt: die Kontrolle der Verträge, das Vergabeverfahren – bei Beteiligung öffentlicher Auftraggeber nach der VOB – und die Vertragsabwicklung. Demzufolge eingeschlossen sind: die Anpassung der Verträge, die Rechtswahrung, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie deren Bewertung. Sind die Arbeiten fertig gestellt, erfolgt die Abnahme sowie die Prüfung und Verhandlung der Schlussrechnung. Falls sich keine zufriedenstellende Lösung für alle Vertragspartner ergeben hat, können bei einer entsprechenden Vereinbarung alternative Streitbeilegungsverfahren und ADR-Maßnahmen (Alternative Dispute Resolution) angeschlossen werden, z. B. Mediation, Schlichtung oder Adjudikation, ggf. auch ein Gerichts- oder ein Schiedsverfahren.

Eine effektive Baubegleitung bzw. baubegleitende Rechtsberatung setzt voraus, dass der Rechtsberater eng mit dem Mandanten zusammenarbeitet und nicht nur im Problemfall schnell erreichbar ist. Der Rechtsberater sollte über die notwendige Erfahrung bei der baubegleitenden Beratung verfügen und sich mit den Besonderheiten der Vertragswerke – wie die VOB und im internationalen Bereich die nec- und Fidic-Verträge – auskennen, um ohne einen längeren Prüfungs- bzw. umständlichen Verfahrensweg schnell und sachgerecht reagieren zu können.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!

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