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ANLAGENBAU

Der Maschinenbau und Anlagenbau stellt besondere Herausforderungen an das Abstimmen und Einbinden der Anlagenverträge in die Vertragsnetzwerke. Dies gilt ebenso für die baubegleitende Rechtsberatung und das Nachtragsmanagement (claim management). Wegen der vielen Besonderheiten bei Infrastrukturprojekten, Industrieanlagen und im Maschinenbau samt und sonders schreibt man dem Anlagenvertrag einen eigenständigen Rechtscharakter zu.

Im internationalen Maschinenbau und Anlagenbau basieren die Anlagenverträge meist auf den international geläufigen Mustern, gemäß dem FIDIC red book, silver book u.a. der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils oder den nec-Verträgen des Institution of Civil Engineers mit ihren international üblichen Standards.

Ein interessantes, im Maschinenbau- und Anlagenvertrag zu regelndes Thema ist beispielsweise die Gestaltung der Sicherheiten des vorleistungspflichtigen Unternehmers, oder die Frage, ob sich im Anlagenvertrag ein wirksamer Eigentumsvorbehalt vereinbaren lässt. Denn wegen der beträchtlichen Risiken, die sich aus der Realisierung der Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte ergeben, bedarf das Haftungskonzept in Anlagenverträgen der besonderen Aufmerksamkeit.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an! 

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